Satzung zur Förderung
Hier findest du die vollständige Satzung zur Balkonkraftwerkförderung in der Gemeinde Barleben.
Antrag zur Förderung
Hier findest du den Antrag der Gemeinde Barleben zur Balkonkraftwerkförderung.
Häufig gestellte Fragen
Du hast eine Frage zu Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Barleben? Dann schau die unsere häufig gestellten Fragen an.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für die Anschaffung von steckerfertigen Balkonkraftwerken mit einer Mindestleistung von 300 Watt in Verbindung mit einem Speicher.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Fördersumme beträgt für jede Anlage mit Speicher pauschal 300,00 €. Pro
Wohneinheit/Haus kann nur ein Antrag gestellt werden.
Wie lange werden Balkonkraftwerke gefördert?
Die Förderung gilt ab dem Tag der Bekanntmachung auf unbestimmte Zeit.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf die Förderung zu haben?
- Ich habe ein Balkonkraftwerk mit mindestens 300 Watt und Speicher nach Inkrafttreten der Förderung erworben.
- Ich habe mein Balkonkraftwerk bereits installiert.
- Ich habe meinen Antrag korrekt ausgefüllt und innerhalb von 6 Monaten gestellt.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
- Eigentumsnachweis (Grundbucheintragung oder Grundstückskaufvertrag) bzw. bei Mietern Nachweis des Wohnsitzes (Meldebescheinigung oder Mietvertrag)
- Rechnung inkl. Kaufbeleg des Balkonkraftwerkes mit Speicher, aus der eindeutig hervorgeht, welche Leistung dieses hat, welches Modell verbaut wurde (ansonsten zusätzlich noch Produktblatt o. Ä. beifügen)
- Nachweis über den Anbau als Foto
- Inbetriebnahmeprotokoll vom Netzbetreiber bzw. Auszug aus dem Markstammdatenregister entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften: bestandskräftiger Beschluss der Gemeinschaft
- bei Mietwohnungen: Erlaubnis des Eigentümers
Eine Frage habe ich noch...
* Wir unterstützen die Förderaktion in Barleben und gewähren den ersten 50 Käufern zum geförderten Betrag von 300€ zusätzlich einen Rabatt von 100€.
** Kosten nach Förderung der Gemeinde Barleben (300€) und Rabatt (100€)