Winaico
Als eine der ältesten Solarmarken kann WINAICO auf eine lange Geschichte zufriedener Kunden und zuverlässiger Solaranlagen auf der ganzen Welt zurückblicken. Winaico arbeitet mit Experten zusammen, um die härtesten Wetter- und Umweltbedingungen zu simulieren, denen Solarmodule ausgesetzt sein können. Sie testen die Solarmodule bis zum Äußersten, um sicherzustellen, dass die PV-Anlagen unserer Kunden über einen langen Zeitraum hinweg zuverlässig funktionieren. So erhalten Sie die beste Rendite für Ihre Solarinvestition.
*Quelle: Winaico
Die Anmeldung
Meldung von PV-Anlagen: Anmeldung, Fristen und Pflichten
Jede Photovoltaikanlage muss bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und gegebenenfalls dem Finanzamt angemeldet werden. Dabei sind bestimmte Formalitäten und Fristen zu beachten. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den unterschiedlichen Anforderungen bei der Anmeldung einer PV-Anlage.
Anmeldepflicht
In Deutschland ist die Anmeldung einer ortsfesten PV-Anlage gesetzlich vorgeschrieben, um Sicherheitsstandards einzuhalten und damit der Netzbetreiber die Einspeisung prognostizieren kann. Auch Stromspeicher und ans Netz angeschlossene Nulleinspeise-Anlagen müssen gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt online über das Marktstammdatenregister (MaStR) spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Erweiterungen oder Stilllegungen der Anlage müssen ebenfalls gemeldet werden, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wie z. B. den Elektriker.
Anmeldung beim Netzbetreiber
Bevor eine Solaranlage fest installiert wird, muss der Elektriker sie dem örtlichen Netzbetreiber melden. Seit Mai 2024 gilt für Anlagen bis 30 kWp ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren. Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats, gilt die Solaranlage als genehmigt. Balkonkraftwerke müssen nicht beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Regelmäßige Meldungen
Neben den einmaligen Anmeldepflichten müssen Betreiber auch unterjährig Meldungen zu ihrer Anlage abgeben. Dazu gehören die Meldung der Konformitätserklärung, die Meldung der Eigenversorgung oder eine Meldung bei Stromlieferung an Dritte.